Wahlen am 25.Mai 2014

Die Wahlbenachrichtigungen zu den fünf Wahlen am Sonntag, 25.Mai 2014 sind an die Lippstädter Bürger verschickt worden. Folgende Stimmen können Sie für die Europa- und Kommunalwahl abgeben:

  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Wahl der Vertretung der Gemeinde
  • Wahl des Bürgermeisters
  • Wahl des Vertreters des Kreises
  • Wahl des Landrates

Zusätzlich haben Ausländer das Recht einen Integrationsrat zu wählen. Wir werden dazu in den nächsten Tagen Interviews führen die Sie im Anschluß hier finden.

Sie müssen sich also zum Wahlmarathon 2014 gleich an 5 Fronten für einen bestimmten Kandidaten entscheiden. Sicherlich sind viele Mitbürger mit dieser „Massenwahl“ etwas überfordert und suchen nach Informationen. Wenn Sie nicht passiv sind, sondern sich wie wir aktiv um Informationen bemühen um die Wahlen erfolgreich verlaufen zu lassen, dann sind Sie hier richtig. Wir versuchen alle wichtigen Informationen hier auf dieser Webseite zu konsidilieren um für Sie eine zentrale Stelle zu schaffen wo Sie sich unabhängig, unparteiisch und neutral über alles informieren können, Links zu wichtigen Quellen erhalten, Ansprechpartner finden, mit anderen Bürgern diskutieren können und als registrierter Benutzer auch eigene Informationen einstellen können.

Nutzen Sie auch die Diskussionsseite um mit uns und anderen Benutzern sprechen zu können, Kommentare zu schreiben und Anregungen geben zu können.

Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen wird der Rat der Stadt Lippstadt und der Kreistag des Kreises Soest gewählt. Gleichzeitig findet die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats statt. Der Rat und der Kreistag werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ausnahmsweise gilt für die Wahlperiode ab Juni 2014 eine Wahlzeit von 6 Jahren. Die nächste Kommunalwahl findet deshalb erst 2020 statt.

Eine Übersicht über alle zur Wahl stehenden Kandidaten der Kommunalwahlen erhalten Sie über diesen Link (PDF-Datei).

Für die Wahl des Rates ist das gesamte Gebiet der Stadt Lippstadt das Wahlgebiet. Es ist in 25 kommunale Wahlbezirke unterteilt. Je nach Einwohnerzahl oder räumlicher Ausdehnung sind 19 Wahlbezirke in zwei oder drei Stimmbezirke gegliedert. Sechs Wahlbezirke sind nicht weiter unterteilt. Die jetzt gültige Aufteilung umfasst insgesamt 46 Stimmbezirke.

Durch die Bildung einzelner Stimmbezirke können auch Wahlergebnisse der einzelnen Ortsteile ermittelt werden. Die Ergebnisse je Ortsteil sind die Grundlage für die Wahl der Ortsvorsteher durch den Rat. Nach der Hauptsatzung ist das Stadtgebiet mit Ausnahme der Kernstadt in folgende 17 Ortsteile eingeteilt:

Für die Kommunalwahl gibt es je Wahlbezirk einen eigenen Stimmzettel, also insgesamt 25 verschiedene, um die Direkt- oder Mehrheitswahl möglich zu machen. Welchen Stimmzettel der Wahlberechtigte erhält, hängt davon ab, wo er in Lippstadt gemeldet ist. Die Wahl des Rates erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sowohl bei der Ermittlung der Mehrheitswahl im Wahlbezirk und noch einmal bei der Verhältniswahl nach Reservelisten ausgewertet wird.

In Lippstadt kandidieren in den 25 Wahlbezirken Direktkandidatinnen und -kandidaten. Wer hier die einfache Mehrheit erringt, d. h. die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ist in den den Rat der Stadt Lippstadt gewählt worden (Mehrheitswahl). Gleichzeitig zählen diese Stimmen für die Reserveliste der entsprechenden Partei (Verhältniswahl).

Die Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze ergibt sich aus dem Ergebnis der Verhältniswahl. Für die Berechnung des Verhältnisausgleichs gilt das Verfahren nach Sainte-Laguë/ Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung). Hat eine Partei weniger Sitze in der Direktwahl gewonnen als ihr nach der Verhältniswahl zustehen, werden die fehlenden Mandate aus der Reserveliste besetzt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältniswahl insgesamt an Mandaten zustehen, ergeben sich Überhangmandate. In einem solchen Fall erhalten die übrigen Parteien im Rahmen des Verhältnisausgleichs zusätzliche Sitze, bis das Sitzverhältnis aus der Verhältniswahl wiederhergestellt ist (sog. Aufstockung).

Wahl des Lippstädter Bürgermeisters

Die Wahlzeit eines Bürgermeisters ist durch eine Gesetzesänderung wieder an die Wahlzeit des Rates gekoppelt worden. Um eine gemeinsame Wahl schon 2014 möglich zu machen, hat sich der amtierende Bürgermeister Christof Sommer entschieden, sich im Rahmen der Kommunalwahl am 25.Mai 2014 dem Wählervotum zu stellen. Die Wahlzeit des dann gewählten Bürgermeisters beträgt 6 Jahre. Ab 2020 dauert sie nur noch 5 Jahre. Zur Wahl stehen:

Was ist der Integrationsrat?

Neben der am 25.Mai stattfindenden Europa- und Kommunalwahl findet auch die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lippstadt statt. Auch künftig wird die Wahl zum Integrationsrat am Tag der Kommunalwahl durchgeführt werden. Rechtsgrundlage für die Integrationsratswahl ist der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der auf verschiedene Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes verweist. Wesentliche Einzelheiten zur Durchführung von Wahlen für die direkt zu wählenden Mitglieder zum Integrationsrat hat der Rat der Stadt Lippstadt in einer sogenannten Wahlordnung geregelt.

Der Integrationsrat der Stadt Lippstadt besteht aus 15 Mitgliedern, davon aus zehn direkt gewählten Mitgliedern und fünf vom Rat bestellten Ratsmitgliedern. Jeder Wahlberechtigten hat bei der Wahl eine Stimme, mit der er entweder einzelne Kandidaten (Einzelbewerber), oder eine Gruppe (Listenwahlvorschlag) für die Dauer von sechs Jahren wählen kann. Seit der letzten Wahl dieses Gremiums im Februar 2010 ist die Möglichkeit der Briefwahl neben der Urnenwahl verbindlich vorgeschrieben.

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat

Wahlberechtigte Personen nach den oben genannten Nummern 3 und 4 müssen sich bis zum 13.Mai 2014 vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in Lippstadt ihre Hauptwohnung haben

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1555), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerber sind

Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lippstadt. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • seit mindestens drei Monaten in Lippstadt ihre Hauptwohnung haben

Es können sowohl Einzelbewerberinnen oder -bewerber sich zur Wahl stellen als auch Listenwahlvorschläge mit mehreren Kandidaten eingereicht werden. Zu beachten ist, dass erstmals auch persönliche Vertreter/innen benannt werden können.

Die Wahlvorschläge sind auf vom Wahlamt ausgegebenen Vordrucken möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel rechtzeitig behoben werden können. Sie müssen spätestens bis zum 21. April 2014, 15:00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden.

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