Der Zusammenhang zwischen Lippe und Lipperode (aus dem Band 2 des Lipperoder Heimatvereins, 1989)

Der Name „Lippe“ ist vom gleichnamigen Fluß auf das in der Gegend um Lipperode und Lippstadt ansässige Herrschergeschlecht übergegangen und von diesen weiter auf das spätere Land Lippe als Herrschaftsgebiet dieses Edelgeschlechts übertragen worden. Die Edelherren zur Lippe bezeichnen sich in den lateinischen Urkunden mit dem Familiennamen „de Lippia“, in den deutschen Bezeichnungen des Mittelalters taucht „von der Lippe“, „van der Lippe“, „zur Lippe“, „tho der Lippe“ auf. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts setzt sich der Name „zur Lippe“ durch. Die Edelherren zur Lippe treten erstmals 1113, noch ohne Herkunftsbezeichnung, mit den Brüdern Bernhard und Hermann ins Licht der Geschichte. Sie werden in einer Urkunde des Abtes Erkanbert von Corvey als Zeugen aufgeführt. Bernhard wird urkundlich letztmalig im Jahr 1158 erwähnt, während Hermann wahrscheinlich im Jahre 1167 an einer Seuche starb, die in Rom nach der Krönung Friedrichs I. zum Kaiser ausbrach. Mit Bernhard II., der um 1140 als Sohn des Hermann I. geboren wurde, tritt 1168 das Geschlecht derer zu Lippe deutlich in Erscheinung. Er war es, der um 1158 die Stadt thor Lippe (Lippstadt) gründete. Um 1170 heiratete er die Niederländerin Heilwig von Are, deren Verwandte bedeutende Aufgaben wahrnahmen; so z.B. Friedrich II. v. Are als Bischof von Münster und Dietrich von Are als Bischof von Utrecht.

Bis 1158 blieben die zur Lippe im Stand der Liberi (lat. Ausdruck für Freie). Der „Stand“ bedeutete die rechtlich und sozial abgeschlossene Schicht, in die der Einzelne hineingeboren wird. Liberi waren diejenigen, die in keinerlei persönlichem Abhängigkeitsverhätnis standen. 1160 wird Hermann I. als „nobilis“ (Freier) und 1167 als „comes“ (Graf) bezeichnet. Die rechtliche Einordnung ist als Edelherr (Freiherr) korrekt. Dies war der (Adels-) Stand unter den Grafen. In dieser gesellschaftlichen Schicht befanden sich die Reste der selbstständigen freien Grundbesitzer, die als Ritter leben konnten. Sie bildeten im wesentlichen den Stand der älteren, freien Ritter. Nach dem Sachsenspiegel gehörten diese Freiherren teils dem fünften Heerschild an. Seit dem 14. Jahrhundert gehören die alten Freiherr-Familien zum hohen Adel und namen meist den Grafentitel an.

Geht man vom Titel aus, stammen die Lipper nicht von den „höheren“ Familien ab. Ihre Verbindungen zeigen jedoch, daß sie von anderen Grafen als ebenbürtig geachtet wurden. Das Zentrum der Lipper befand sich um Lippstadt. So entstand um 1140 in Cappel ein Prämonstratenserinnen-Stift, 1158 die neue „Stadt thor Lippe“, 1189 die Burg in Lippborg und um 1243 die Burg in Lipperode. Daneben besaßen sie noch an vielen Orten Grundbesitz, hauptsächlich nördlich der Lippe. Die Größe des gesamten Besitzes, der in keinem Fall ein zusammenhängendes Territorium nach heutigen Begriffen bildete, sondern aus einzelnen, mehr oder weniger grossem Grundbesitz bestand, kann nicht genau bestimmt werden. Doch Justins „Lippiflori“ ist zu entnehmen, daß der Umfang in älterer Zeit nicht groß gewesen sein kann. Erst 1194 erhielten die Lipper als Vasallen des Bischofs von Paderborn praktisch die Vogteirechte über den Hauptteil des heutigen Landes Lippe. Es wurde ihnen der militärische Schutz, die Gerichtsbarkeit und die Erhebung der Einkünfte übertragen. Sie haben diese Stellung nach und nach ausgebaut und ihre Aktivitäten mehr und mehr in dieses Gebiet verlegt und den eigentlichen Stammbesitz in Lippstadt und Lipperode immer mehr vernachlässigt. Um die Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts behauptete ein lippischer Landtagsabgeordneter: „Lipperode ist für den lippischen Staat dasselbe, was Deutsch-Ostafrika für Deutschland ist“. Er kannte die Geschichte nicht.

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